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KONDITIONEN

Grundversicherung

Die Leistungen werden in der Regel durch die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse vergütet. Es braucht dazu eine Anordnung zur Psychotherapie (ausgestellt durch Ihren Hausarzt bzw. einen Facharzt für Innere Medizin oder eine Psychiaterin).Die Anordnung/ Überweisung ist für 15 Sitzungen gültig, danach muss sie vom Hausarzt erneuert werden.

Nach 30 Sitzungen ist die Beurteilung durch einen Psychiater notwendig.

Eine Krisenintervention kann jeder Facharzt anordnen und beinhaltet maximal 10 Sitzungen.

Über die ZSR Nummer L426719 bin ich als Leistungserbringer über die Grundversicherung festgelegt.

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Zusatzversicherung

Psychotherapie kann bis zum 30.06.2022 über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Ich bin auf der Santesuisse-Liste als Psychotherapeutin anerkannt; das ist die Voraussetzung zur Rückvergütung durch die Zusatzversicherung. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, ob am dem 01.07.2022 weiterhin eine Kostenübernahme erfolgt.

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Selbstzahler

Coaching und Paartherapie werden nicht von der Krankenkasse vergütet, Ihre Daten werden auch nicht bei der Krankenkasse hinterlegt.

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Tarif

Grundversicherung: Die psychologische Psychotherapie wird über einen kantonalen Tarif geregelt. Genauere Informationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Zusatzversicherung/ Selbstzahler: Mein Stundenansatz für Einzelpersonen (50 Minuten) 150 CHF und für Paargespräche (90 Minuten) 270 CHF.

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Absagen

Terminvereinbarungen sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Ansonsten werden sie in Rechnung gestellt.

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Schweigepflicht

Ich unterstehe der Schweigepflicht und behandle alle Informationen selbstverständlich vertraulich.

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